Über mich

Sax freisteller

Ich bin Alexander Sax!

Geboren bin ich 1966 und in Landsberg am Lech aufgewachsen. Ich selbst bin Vater von drei erwachsenen Kindern.

Seit nunmehr über 20 Jahren begleite und fördere ich Kinder und Jugendliche mit Herz über Kopf und Humor.

Gerade in der jetzigen Zeit, nach bald zwei Jahren Coronastress für unsere Kinder, ist es mir ein großes Anliegen, die jungen Menschen durch Achtsamkeits-, Energie- und Visionsarbeit an ihre Emotionen heranzuführen, sie in Verbindung zu bringen und mit der Herz-über-Kopf Methode der liegenden Acht zu befähigen, ihre individuelle Lebensmeisterschaft zu erlangen. Damit sie dann ein selbstbewusstes und mit Glück erfülltes Leben führen können

Unter anderem arbeitete ich für Kinderwohnheime, einem Internat, heilpädagogischen Tagesstätten und Kindergärten . Ich kann dabei auf eine doch beachtliche Erfolgsbilanz zurückblicken, die mich immer wieder mit Freude erfüllt.

Mir ist es ein Herzensanliegen junge Menschen zu motivieren und zu fördern, damit sie selbstbewusst und frei in eine glückliche Zukunft starten können  .

Häufige Fragen

Die heilpädagogische Behandlung wird meist über die Eingliederungshilfe als Teilhabeleistung im Sozialgesetzbuch SGB IX, § 79 vom Bezirk Oberbayern oder über den § 35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt finanziert (abhängig von Alter und Diagnose).

Dazu bedarf es eines ärztlichen Attests vom Allgemein-, Kinder- oder Facharzt sowie eines Antrags beim Bezirk bzw. Jugendamt auf Übernahme der Kosten für isolierte heilpädagogische Maßnahmen.

Nach schriftlicher Bewilligung durch das zuständige Amt kann die heilpädagogische Behandlung beginnen.

Manchmal ist eine Finanzierung über diverse Stiftungen möglich. Eine heilpädagogische oder lerntherapeutische Behandlung kann auch privat bezahlt werden, wobei Sie natürlich vorher genau über Umfang und Höhe der entstehenden Kosten informiert werden.

Gerne berate ich Sie in einem ersten Gespräch unverbindlich. Besucht Ihr Kind noch nicht die Schule, übernimmt der Bezirk Oberbayern die Kosten des offenen Beratungsangebotes (auf Antrag – dazu ist die Bekanntgabe Ihrer Daten im Antragsformular erforderlich). Bei älteren Kindern berechne ich für die Beratung eine einmalige Pauschale über 75 €. Mein Telefon ist meist Montag bis Freitag von 9-12 Uhr besetzt. Sie können außerhalb dieser Zeiten auch gerne auf den Anrufbeantworter sprechen oder mireine E-Mail schicken (bitte verwenden sie hirzu das Kontaktformular). Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Darüber entscheiden allein die Eltern. Die Kostenbeantragung wird beim Bezirk Oberbayern bzw. dem zuständigen Jugendamt eingereicht. Diese Ämter arbeiten nicht mit dem Schulamt zusammen und dürfen keine Informationen an dieses weitergeben. Wenn Sie als Eltern wünschen, dass die Lehrerin über die stattgefundene Förderung Kenntnis erhält, müssen Sie sie darüber informieren oder uns bzw. Ihrem Kindergarten (im Falle eines Integrationsplatzes) eine Schweigepflichtsentbindung erteilen. Ansonsten erfährt die Schule nichts von den Fördermaßnahmen. Oft macht es jedoch Sinn, frühzeitig mit der Lehrkraft über die Schwierigkeiten eines Kindes zu sprechen und ein offenes Verhältnis zur Lehrkraft zu pflegen. Die meisten Lehrer und Lehrerinnen sind dankbar, wenn sie im Vorfeld über mögliche auftretende Probleme informiert werden und dies bei der Unterrichtsgestaltung berücksichtigen können. Die Entscheidung über die Informationsweitergabe treffen aber immer die Eltern. Ich richte mich nach Ihren Wünschen!

Nein. Die Daten werden in den Ämtern nach Abschluss der Maßnahme noch zehn Jahre archiviert und dann gelöscht bzw. vernichtet. Verlässt ein Kind mit sieben Jahren den Kindergarten und den Integrationsplatz, bleiben die Daten zehn Jahre beim Amt. Nach zehn Schuljahren und der mittleren Reife in der Tasche kann sich der Jugendliche dann getrost sogar beim Bezirk Oberbayern bewerben. Zum einen hat die Personalabteilung dort keinen Zugriff auf die archivierten Akten für Integration, Frühförderung und heilpädagogische Maßnahmen, zum anderen sind diese dann nach zehnjähriger Schulzeit gelöscht und nicht mehr im System.